Wellplatten und Eternitschablone, welche nach 1985 eingedeckt wurden dürfen mit Hochdruck gereinigt und beschichtet werden, da ab 1985 das Asbestverbot gilt. Bei Faserzementplatten gilt es jedoch zu beachten, dass vor dem Beschichtungsvorgang eine satte Grundierung aufgebracht werden muss, damit sich die aufgestellten Fasern wieder legen.
Ansonsten stellen diese Dacheindeckungen unsererseits kein Problem dar.