Bei Dachbeschichtungen sind Gutachter oft überfordert
Immer wieder treten Personen, meist handelt es sich um verzweifelte Rechtsanwälte geprellter Kunden, mit der Bitte an uns heran ein Gutachten zu einer Dachbeschichtung zu erstellen, die mutmaßlich wieder einmal mangelhaft hergestellt wurde. Und das, obwohl in unserem Hause niemand öffentlich bestellt und vereidigt ist.Das hat meist eine lange und unglückliche und komplizierte Vorgeschichte. Die Dachbeschichtung und ihre Sachverständigen, das ist ein leidiges Thema.
Der Ablauf gleicht sich oft und ist in etwa wie folgt:
- Zunächst bemerkt der Bauherr, meist zu einem Zeitpunkt an dem seine Dachbeschichtung schon lange bezahlt ist, mutmaßliche Mängel und bittet den Dachbeschichter um Beseitigung.
- Der hat seine Kohle und bewegt sich keinen Millimeter. Oft sieht er nicht einmal nach dem Rechten.
- Der mutmaßlich geprellte Bauherr telefoniert sich rund und dumm, es bewegt sich weiterhin nichts und irgendwann reicht es ihm. Er setzt schriftlich eine Frist.
- Der Dachbeschichter fürchtet sich oder er spekuliert darauf, dass der Bauherr aufgibt und bewegt sich noch immer nicht. Dem Bauherren reicht es, er schaltet einen Rechtsanwalt ein. Das kostet.
- Der Rechtsanwalt erstellt meist mehrere Schriftsätze bevor er merkt, der Dachbeschichter rührt sich immer noch nicht. Nach Setzen einer letzten Frist leitet er ein Beweisverfahren über das Gericht ein.
- Es werden Fragen zur Dachbeschichtung formuliert, die der Sachverständige zu beantworten hat und ab hier wird es echt schwer: Wer soll mit dem Gutachten beauftragt werden? Hmm, Dachbeschichtung, echt schwer, ist das jetzt Malerhandwerk oder Dachdeckerhandwerk?
- Nunja, wenn man keinen auf Dach und Farben spezialisierten Bauingenieur beziehungsweise einen öffentlich bestellten und vereidigten Dachdecker- und Malermeister zur Hand hat, wird es schwer. Irgendwann wird ein Gutachter beauftragt, oft ein vereidigter Sachverständiger aus dem Dachdeckerhandwerk.
- Der wiederum stellt fest, dass er zwar vom Dachbau eine Menge versteht, von Farben aber nicht genug, um eine Dachbeschichtung begutachten zu können. Er tut also dass, was ihm vorgeschrieben ist, er verweist den Vorgang zurück an das Gericht.
- Dieses wiederum versucht natürlich unverzüglich einen anderen Gutachter für die Dachbeschichtung zu beauftragen, diesmal einen Sachverständigen aus dem Maler- und Lackiererhandwerk.
- Nun stellt der aber seinerseits fest, dass er zu wenige Kenntnisse aus dem Dachdeckerhandwerk besitzt und Fragen zum Dachbau und dem Untergrund vielleicht gar nicht sicher beantworten kann.
- Nun, so kann es durchaus noch einige male hin und her gehen. Es kann vorkommen, dass so eine Gerichtsakte sechs Monate und noch länger umherirrt. Von der ersten Beanstandung der Dachbeschichtung seitens des Bauherren bis hierhin können durchaus schon eineinhalb bis zwei Jahre vergangen sein.
- Irgendwann macht sich der verzweifelte Rechtsanwalt des Bauherren selbst auf die Suche und stößt bei seinen Recherchen zwangsläufig auf uns.
- Aber auch wir können nicht in jedem Fall weiterhelfen. Ist die Entfernung zu groß, explodieren die Kosten für den geprellten Bauherrn. Schließlich muss er diese erst einmal verauslagen. Die Stundensätze die von Sachverständigen abgerechnet werden sind vorgeschrieben, hierfür gibt es Tabellen.
Um keinen falschen Eindruck zu erwecken, wenn es um Rechtsstreitigkeiten mit Dachbeschichtungen geht läuft es nicht immer so kompliziert ab, wie vorstehend beschrieben. Die überwiegende Anzahl der Rechtsstreitigkeiten wird sicher schneller und einfacher geregelt. Da bin ich sicher.
Wenn sie aber auch Ihren ganz persönlichen Dachbeschichtungshorror erlebt haben, schreiben Sie uns, wir möchten gerne eine anonymisierte Datenbank zu den am häufigsten auftretenden Fehlern im Zusammenhang mit Dachbeschichtungen erstellen. Auch die Veröffentlichung von entsprechend kommentierten Fotos ist geplant.